Teil A - Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Albrecht, Elias & Kosoris, Mark GbR, Thanners 3 1/2, 87509 Immenstadt im Allgäu (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über die Erstellung, den Betrieb und die Pflege von Websites einschließlich der dazu bereitgestellten Systeme Evolu (Content-Management-System mit Modulen wie Evolu Analytics, Cookie-Manager und Formularen) und Dealga (Onlineshop). Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchern gegenüber bietet die Agentur keine Leistungen an.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, wenn der Kunde bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen und sie ihm zugänglich gemacht wurden.
(4) Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Die AGB gliedern sich in Teil A (allgemeine Bestimmungen), Teil B (Websites), Teil C (Evolu und Dealga) und Teil D (Schlussbestimmungen). Für die im Self-Service gebuchten Anwendungen Traacko, Etyko und Invizio gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anwendungen.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag des Kunden in Textform bestätigt oder nach der Auftragserteilung mit der Leistungserbringung beginnt.
(3) Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform.

 

§ 3 Preise, Zahlung, Kosten- und Aufwandsänderungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Nach der Auftragsbestätigung darf die Agentur eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung stellen und den Beginn der Arbeiten vom Zahlungseingang abhängig machen.
(3) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Für Dauerleistungen gilt zusätzlich § 9.
(4) Stellt die Agentur vor oder während der Leistungserbringung unvorhergesehene erhebliche Kostensteigerungen bei Leistungen Dritter (z. B. Lizenzen, Fremdleistungen) fest, die außerhalb ihres kalkulierbaren Risikos liegen, teilt sie dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit. Übersteigt die Kostenanpassung 15 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes, kann der Kunde vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(5) Mehraufwand, der durch Änderungswünsche nach Vertragsschluss oder durch Verzögerungen entsteht, die der Kunde zu vertreten hat, wird nach Aufwand zu den vereinbarten, hilfsweise zu den üblichen Sätzen der Agentur berechnet. Die Agentur teilt dies dem Kunden vorab in Textform mit und begründet es.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Zugangsdaten, Informationen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen; § 3 Abs. 5 bleibt unberührt.

 

§ 5 Kundeninhalte, Rechte und Freistellung

(1) Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an seinen Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos, Daten). Er räumt der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese Inhalte zur Erfüllung des Vertrags zu speichern, zu verarbeiten, darzustellen und zu hosten.
(2) Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den bereitgestellten Inhalten verfügt. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung solcher Rechte durch Kundeninhalte beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat.
(3) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (u. a. Impressum, Datenschutzerklärung, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht) ist allein der Kunde verantwortlich. Die Agentur nimmt insoweit keine rechtliche Prüfung vor, soweit dies nicht ausdrücklich beauftragt ist. Von der Agentur bereitgestellte Textvorlagen und Muster (z. B. für Datenschutzerklärungen) sind unverbindliche Muster und ersetzen keine Rechtsberatung.
(4) Eigentum und Schutzrechte an der Software der Agentur, insbesondere am CMS-Kern, den Modulen, Evolu, Dealga, Skripten, Templates und Quellcode, verbleiben bei der Agentur. Der Kunde erhält Nutzungsrechte nur nach Maßgabe dieser AGB. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nicht. Der Kunde darf die Software nicht verändern, dekompilieren oder für andere Zwecke verwerten, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist (§§ 69d, 69e UrhG).
(5) Am individuell erstellten Webdesign (visuelles Layout) erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung das im Einzelvertrag festgelegte Nutzungsrecht. Ohne abweichende Regelung ist dies ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht. An den zugrunde liegenden Skripten und Programmen erwirbt der Kunde keine Rechte.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien, Entwürfen und Zwischenständen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ansprüche des Kunden auf seine eigenen Inhalte und Daten nach § 10 bleiben unberührt.

 

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen) vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, und nicht für Offenlegungen, zu denen eine Partei gesetzlich verpflichtet ist. Die Offenlegung gegenüber Beratern und Unterauftragnehmern ist zulässig, soweit sie für die Vertragserfüllung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. beim Hosting von Websites sowie beim Betrieb von Evolu und Dealga), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird Vertragsbestandteil und gilt als Anlage zu diesen AGB. Die Agentur setzt Unterauftragsverarbeiter (z. B. Hosting-Provider, Medien-CDN, E-Mail-Versanddienst) nur nach Maßgabe dieses Vertrags ein.
(3) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Daten seiner Website-Besucher, Endkunden und Beschäftigten, die er mit Hilfe der Leistungen der Agentur verarbeitet.

 

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei der Übernahme einer Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei Datenverlust ist die Haftung im Rahmen von Abs. 2 auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(5) Für Verzögerungen und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall öffentlicher Netze) haftet die Agentur nicht; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

 

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, darf die Agentur ihre Leistungen sperren, nachdem sie ihn in Textform gemahnt, eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt und die Sperrung angedroht hat. Die Vergütungspflicht besteht während der Sperrung fort. Nach vollständigem Ausgleich der Rückstände hebt die Agentur die Sperrung unverzüglich auf.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

§ 9 Laufzeit, Kündigung und Vergütung bei Dauerleistungen

(1) Dieser Paragraph gilt für die laufende Bereitstellung von Websites, Hosting, Wartung sowie von Evolu und Dealga im Rahmen des Website-Vertrags.
(2) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Betriebsbereitschaft. Er verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder trotz Abmahnung gegen Nutzungsbeschränkungen (§ 17) oder das Spam-Verbot (§ 21) verstößt.
(4) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Maßgeblich für den Beginn der Abrechnung ist die Betriebsbereitschaft; bei Websites der Zeitpunkt, zu dem dem Kunden der funktionsfähige Website-Link zur Verfügung gestellt wird. Die Vergütung ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. oder 15. eines Monats fällig. Abweichende Zahlungsintervalle (z. B. quartalsweise) können im Einzelvertrag vereinbart werden.
(5) Die Agentur darf die laufende Vergütung einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anpassen, soweit sich ihre Kosten für Betrieb, Hosting, Lizenzen oder Personal verändert haben, jedoch um höchstens 10 Prozent gegenüber der bisherigen Vergütung. Sie kündigt die Anpassung mindestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung außerordentlich kündigen.

 

§ 10 Vertragsende: Domain, Daten und Herausgabe

(1) Domains: Der Kunde bleibt jederzeit rechtlicher Inhaber seiner Domain. Bei Vertragsende gibt die Agentur die Domain auf Verlangen des Kunden innerhalb von 14 Tagen frei bzw. unterstützt den Umzug (z. B. durch Mitteilung des Autorisierungscodes), sofern die Vergütung ausgeglichen ist. Kosten Dritter (z. B. Registrar) trägt der Kunde.
(2) Kundeninhalte und Kundendaten: Auf Verlangen des Kunden in Textform, das spätestens 30 Tage nach Vertragsende zugehen muss, stellt die Agentur die Inhalte und Daten des Kunden in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (soweit technisch vorgesehen, z. B. CSV, JSON, PDF). Der Standardexport ist kostenfrei; darüber hinausgehender Aufwand wird nach § 3 Abs. 5 berechnet. Nach Ablauf dieser Frist löscht die Agentur die Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In Datensicherungen befindliche Daten werden mit deren regulärem Ablauf (§ 15 Abs. 1) gelöscht.
(3) Software, Templates, Quellcode und Skripte der Agentur werden nicht herausgegeben (§ 5 Abs. 4). Nach Vertragsende werden die Website und die Systeme deaktiviert.

Teil B - Websites

 

§ 11 Erstellung von Websites, Abnahme und Gewährleistung

(1) Die Agentur erstellt die Website nach den Vorgaben des Einzelvertrags bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungswünsche nach Freigabe werden nach § 3 Abs. 5 behandelt.
(2) Abnahme: Nach Fertigstellung teilt die Agentur dem Kunden die Abnahmebereitschaft in Textform mit und fordert ihn zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Werktagen ab Zugang auf. Der Kunde darf die Abnahme nur wegen wesentlicher Mängel verweigern und muss diese in Textform konkret bezeichnen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb der Frist weder die Abnahme erklärt noch unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Rechtsfolge weist die Agentur in der Aufforderung zur Abnahme gesondert hin.
(3) Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 7 Abs. 1. Die Agentur leistet Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Der Kunde hat Mängel unverzüglich und nachvollziehbar in Textform zu melden.
(4) Keine Mängelansprüche bestehen, soweit Fehler auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Quellcode oder die technische Struktur, auf Kundeninhalten oder auf externen Inhalten und Diensten beruhen.

 

§ 12 Hosting, Domain und Infrastruktur

(1) Die Agentur stellt dem Kunden die erforderliche Webserver-Kapazität bei einem Drittanbieter (Hosting-Provider) bereit und übernimmt die technische Verwaltung der Domain sowie die Einrichtung des SSL/TLS-Zertifikats.
(2) Die Agentur handelt als technischer Administrator der Domain. Der Kunde bleibt rechtlicher Inhaber (§ 10 Abs. 1). Die Agentur prüft nicht, ob die Domain frei von Rechten Dritter ist oder verfügbar bleibt.
(3) Für die Verfügbarkeit gilt § 18 entsprechend. Die Agentur wählt den Hosting-Provider sorgfältig aus.

 

§ 13 Wartung

(1) Die technische Betreuung (Wartung, Sicherheitsupdates) ist nur geschuldet, wenn der Kunde einen entsprechenden Wartungsvertrag (Softwarenutzungsvereinbarung) abgeschlossen hat. Sie umfasst den ordnungsgemäßen Betrieb, die Beseitigung von Defekten der Software einschließlich Sicherheits- und PHP-Updates sowie Funktionstests, soweit die Defekte nicht vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden.
(2) Nicht umfasst sind Programmierarbeiten aufgrund besonderer Anforderungen, die nicht der Lauffähigkeit der Software dienen, sowie inhaltliche Änderungen, Erweiterungen und Aktualisierungen der Website. Diese werden nach Aufwand berechnet.
(3) Der Kunde darf Inhalte im CMS jederzeit selbst pflegen. Änderungen am Quellcode oder an der technischen Struktur durch den Kunden oder Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. Andere Änderungen des Kunden an den von der Agentur erstellten Seiten sind ihr mitzuteilen.

 

§ 14 Suchmaschinen, Barrierefreiheit und Urheberhinweis

(1) Suchmaschinen: Soweit beauftragt, meldet die Agentur die Website bei einer von ihr festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen an. Die Aufnahme und ihr Zeitpunkt liegen allein im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber; dafür wird keine Gewähr übernommen. Dem Kunden ist bekannt, dass die dafür angegebenen Daten (z. B. Stichwörter, Beschreibungen) im Internet veröffentlicht werden.
(2) Barrierefreiheit: Die Agentur berücksichtigt bei der Umsetzung Grundsätze der Barrierefreiheit (z. B. semantische Auszeichnung von Inhalten). Die vollständige Einhaltung gesetzlicher Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. BFSG, WCAG) schuldet die Agentur nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelvertrag. Dies gilt insbesondere nicht für Kundeninhalte sowie eingebundene externe Inhalte und Datenquellen. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang der Kunde gesetzlichen Barrierefreiheitspflichten unterliegt (z. B. bei Onlineshops), obliegt dem Kunden; eine rechtliche Bewertung erfolgt nicht durch die Agentur.
(3) Urheberhinweis: Die Agentur darf auf den von ihr erstellten Websites einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft samt Verlinkung zu ihrer Website anbringen, z. B. im Footer. Ein Anspruch auf vollständige Entfernung besteht nur bei ausdrücklich anderer Vereinbarung.

 

§ 15 Datensicherung

(1) Die Agentur sichert die Datenbanken der von ihr betriebenen Systeme (insbesondere CMS-Inhalte und Anwendungsdaten) regelmäßig und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf. Bei Datenverlust stellt sie das System auf den Stand der letzten verfügbaren Sicherung wieder her. Medien (z. B. Bilder, Videos, PDFs) werden nicht Teil der Datenbanksicherung, sondern liegen beim eingesetzten Medien-CDN-Anbieter.
(2) Der Kunde sichert eigene kritische Daten und Originaldateien (insbesondere Originalbilder und -dokumente) eigenverantwortlich. Die Haftung richtet sich nach § 7, insbesondere Abs. 3.

Teil C - Evolu und Dealga

 

§ 16 Gegenstand

(1) Die Agentur stellt dem Kunden im Rahmen des Website-Vertrags das Content-Management-System Evolu zur Verfügung, mit dem die Website erstellt und verwaltet wird, einschließlich der eingebundenen Module (z. B. Evolu Analytics, Cookie-Manager, Formulare).
(2) Der Onlineshop Dealga kann auf Wunsch über Evolu in die Website eingebunden werden. Er wird ausschließlich zusammen mit einer Website bereitgestellt und nicht eigenständig angeboten.
(3) Umfang und Funktionen ergeben sich aus dem Angebot bzw. dem Einzelvertrag. Die Agentur darf die Systeme weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit die vertragswesentlichen Funktionen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

 

§ 17 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, Evolu und Dealga im vereinbarten Umfang für die eigene Website zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Systeme Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Ausgenommen ist der Zugang seiner Beschäftigten sowie der Zugang Dritter in dem Umfang, in dem das System dies bestimmungsgemäß vorsieht (z. B. Besucher und Käufer eines Onlineshops).
(3) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, meldet Missbrauch unverzüglich und haftet für Handlungen seiner Nutzer. Er darf technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen, keine ungenehmigten Belastungstests durchführen und keine rechtswidrigen Inhalte einstellen.
(4) Bei Verstößen darf die Agentur den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren, in schwerwiegenden Fällen auch sofort.

 

§ 18 Verfügbarkeit, Support und Wartungsfenster

(1) Die Agentur stellt die Systeme und gehosteten Websites mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit. Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsarbeiten (nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten), Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, höhere Gewalt und Störungen öffentlicher Netze außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
(2) Wird die Verfügbarkeit unterschritten, ist die Vergütung für den Zeitraum der Nichtverfügbarkeit nach den gesetzlichen Vorschriften gemindert. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 7.
(3) Support erfolgt über die im Einzelvertrag bzw. auf der Website genannten Kanäle zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, außer gesetzlichen Feiertagen in Bayern). Bestimmte Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(4) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

 

§ 19 Kundendaten in den Systemen

(1) Der Kunde bleibt Inhaber der in Evolu und Dealga gespeicherten Daten. Während der Laufzeit kann er diese mit den bereitgestellten Exportfunktionen exportieren; nach Vertragsende gilt § 10 Abs. 2.
(2) Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten; Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

 

§ 20 Besonderheiten von Evolu und Dealga

(1) Evolu: Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Inhalte sowie für die Vergabe von Zugriffsrechten innerhalb seines Kontos verantwortlich. Für Evolu Analytics und den Cookie-Manager stellt die Agentur die technischen Werkzeuge bereit. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Datenschutzerklärung und die Einwilligungstexte seiner Website und für die Auswahl der Dienste, die dort eingesetzt werden. Statistikdaten werden nach den in der Anwendung hinterlegten Fristen gelöscht (Rohdaten nach 90 Tagen, aggregierte Daten nach 24 Monaten).
(2) Dealga: Der Kunde ist Betreiber des Onlineshops und allein verantwortlich für Shopinhalte, Produktbeschreibungen, Preisangaben und rechtliche Pflichttexte (z. B. Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) sowie für die Einhaltung von Verbraucher- und Barrierefreiheitsrecht. Zahlungen der Kunden des Kunden werden über ein vom Kunden mit seinem eigenen Konto bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister (z. B. Mollie) verbundenes Zahlungskonto abgewickelt. Der Vertrag über die Zahlungsabwicklung besteht zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister; dessen Bedingungen gelten. Die Agentur ist kein Zahlungsdienstleister und haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Entscheidungen des Zahlungsdienstleisters.

Teil D - Schlussbestimmungen

 

§ 21 E-Mail-Versand (nur bei bereitgestellten E-Mail-Diensten)

(1) Die Agentur darf die Maximalgröße zu versendender E-Mails auf einen angemessenen Wert begrenzen. Sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, beträgt dieser 50 MB.
(2) Unzulässig ist der Versand von E-Mails über Systeme der Agentur oder Domains, die über die Agentur registriert sind, wenn es sich um Massenversand ohne Einwilligung der Empfänger oder um Werbe-E-Mails ohne erforderliche Einwilligung (vgl. § 7 UWG) handelt (Spam). Den Nachweis einer Einwilligung erbringt der Kunde. Ebenfalls untersagt sind der Versand von mehr als 150 E-Mails pro Stunde und Postfach sowie von „Paidmails“ und E-Mails zur Bewerbung von Referral-Systemen.
(3) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen Abs. 2 schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe, die die Agentur im Einzelfall nach billigem Ermessen festsetzt, höchstens jedoch 2.500 € je Verstoß. Die Höhe kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

 

§ 22 Referenz

Der Kunde gestattet der Agentur widerruflich, ihn und die erbrachten Projekte als Referenz zu nennen. Dies umfasst Kundenname, Branche, bildliche Darstellung des Projekts, das Firmenlogo und die erbrachten Leistungen, in Kundengesprächen, in sozialen Medien und auf der Website der Agentur. Der Widerruf ist jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft möglich.

 

§ 23 Änderungen dieser AGB

(1) Die Agentur darf diese AGB ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder geänderter Rechtsprechung oder zur Anpassung an technische Weiterentwicklungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird. Hauptleistungspflichten, Vergütung und Laufzeit können nur mit Zustimmung des Kunden oder nach den dafür vorgesehenen Regelungen (§ 9 Abs. 5) geändert werden.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge weist die Agentur in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Die Agentur kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

 

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Immenstadt im Allgäu. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Sonthofen. Die Agentur ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 28.09.2026